EuGH billigt Ausschluss von Sozialleistungen für bestimmte EU-Ausländer

SGB_II_04

Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache „Alimanovic“ entschieden, dass Deutschland Zuwanderern aus der EU-Leistungen nach dem SGB II versagen darf, wenn Unionsbürger allein zur Arbeitsuche einreisen. Wie schon im November letzten Jahres bestätigt der EuGH damit erneut geltendes deutsches Recht. Der Deutsche Landkreistag begrüßt die Entscheidung.

LKT Rundschreiben Nr. 524/2015 [PDF-Dokument: 64 kB]

18.09.2015